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rollenspiel:gesetze:zwergenreich

Gesetze des Zwergenreiches

Gesetze des Zwergenreiches
Gesetzgeber:
Der Bergkönig
Gerichtsstand: Khazad Gathal
Richter: Der Bergkönig und der Rykhter des Dwarreykhes
Geltungsbereich: Khazad Gathal

Allgemeines Gesetz:

  • §1 Gesetzgeber
    • §1.1 Gesetzgeber ist im gesamten Zwergenreich der Bergkönig
    • §1.2 Gesetze die vom Rat beschlossen wurden müssen vom Bergkönig bestätigt werden
  • §2 Gültigkeitsbereich
    • §2.1 Die Gesetze gelten im gesamten Zwergenreich von Khazad Gathal
    • §2.2 Ein jeder der sich innerhalb der Reichsgrenzen befindet unterliegt diesen Gesetzen.
  • §3 Mithrill
    • §3.1 Der Besitz von Mithrill ist nur Zwergen gestattet.
    • §3.2 Das Verarbeiten von Mithrill ist nur Zwergen gestattet.
    • §3.3 Weitergabe an eine andere Rasse ist strengstens verboten.
  • §5 Zutritt zu bestimmten Bereichen
    • §5.1 Feinden ist der Zutritt zum Reich der Zwerge verboten.
    • §5.2 Der Zutritt zum Außenposten ist Freunden Tag und Nacht gestattet
    • §5.3 Der Zutritt zur Bergfestung:
      • §5.3.1 ist jedem Zwerg gestattet
      • §5.3.2 ist Freunden nur in Begleitung eines Zwerges gestattet
  • §6 Waffen
    • §6.1 Ein jeder Zwerg darf seine Waffen offen in der Stadt und im Außenposten tragen
    • §6.2 Anderen Rassen ist das tragen von Waffen strengstens verboten
    • §6.3 Der bewaffnete Angriff auf einen Zwerg ist verboten
  • §7 Magie
  • §7.1 Magie ist im gesamten Zwergenreich verboten. Ausnahme bildet der Reisemagier
  • §7.2 Zwergen ist die Anwendung von Magie untersagt.
  • §8 Vermummung durch Roben/Kaputzen/geschlossene Helme
    • §8.1 Vermummung ist im gesamten Zwergenreich verboten.
    • §8.2 Ausnahmen bilden die Schlachtenpriester und die Wachen
  • §9 Tiere
    • §9.1 Reiten ist im Außenposten verboten
    • §9.2 Das mitführen von wilden Tieren ist strengstens Verboten
      • §9.2.1 Ausnahmen bilden die Tiermeister der Kal’Armee
  • §10 Verhaltensweisen
    • §10.1 Ein Zwerg ist mit größtem Respekt zu behandeln
    • §10.2 Mitglieder der Kal’Armee ist gehorsam zu leisten

Strafgesetz

  • §1 Gesetzgeber
    • §1.1 Gesetzgeber ist im gesamten Zwergenreich der Bergkönig
    • §1.2 Gesetze die vom Rat beschlossen wurden müssen vom Bergkönig bestätigt werden
  • §2 Gültigkeitsbereich
    • §2.1 Die Gesetze gelten im gesamten Zwergenreich von Khazad Gathal
    • §2.2 Ein jeder der sich innerhalb der Reichsgrenzen befindet unterliegt diesen Gesetzen.
  • §3 Strafmaß für Zwerge
    • §3.1 Geldstrafe und -höhe bei folgendem Verstoß:
      • §3.1.1 Beleidigung 1000 Gold
      • §3.1.2 Vermummung 1000 Gold
      • §3.1.3 Mitführen von wilden Tieren 2500 Gold
  • * §3.2 Inhaftierung im Arbeitslager bei folgendem Verstoß:
    • §3.2.1 Beleidigung des Bergkönig in dessen Abwesenheit 10000 Erze
    • §3.2.2 Beleidigung der Götter 10000 Erze
    • §3.2.3 Befehlsverweigerung in Friedenszeiten 1000 Erze
  • * §3.3 Todesstrafe durch die Axt bei folgendem Verstoß:
    • §3.3.1 Angriff auf einen anderen Zwerg
    • §3.3.2 Beleidigung des Bergkönigs in dessen Anwesenheit
    • §3.3.3 Befehlsverweigerung im Krieg
    • §3.3.4 Diebstahl
    • §3.3.5 Betrug
  • * §3.4 Rasur und Verbannung bei folgendem Verstoß:
    • §3.4.1 Angriff auf den Bergkönig
    • §3.4.2 Weitergabe von Mithrill an einen Nicht-Zwergen
    • §3.4.3 Anwendung von Magie
  • §4 Strafmaß für andere Rassen
    • §4.1 Geldstrafe und -höhe bei folgendem Verstoß:
      • §4.1.1 Beleidigung 1000 Gold
      • §4.1.2 Reiten 1000 Gold
      • §4.1.3 Mitführen von wilden Tieren 2500 Gold
      • §4.1.4 Vermummung 5000 Gold
      • §4.1.5 Unerlaubtes Schürfen 10000 Gold
  • * §4.2 Inhaftierung im Arbeitslager bei folgendem Verstoß:
    • §4.2.1 Anwendung von Magie 10000 Erze
    • §4.2.2 Missachtung eines Befehls der Kal’Armee 5000 Erze
    • §4.2.3 Besitz von Mithrill 1000 Erze
    • §4.2.4 Diebstahl 1000 Erze
    • §4.2.5 Betrug 1000 Erze
  • * §4.3 Reichsverbot bei folgendem Verstoß:
    • §4.3.1 Beleidigung der Götter
    • §4.3.2 Beleidigung des Bergkönigs in dessen Abwesenheit
    • §4.3.3 Angriff auf einen Zwerg
  • * §4.4 Todestrafe durch die Axt bei folgendem Verstoß
    • §4.4.1 Beleidigung des Bergkönigs in dessen Anwesenheit
    • §4.4.2 Angriff auf den Bergkönig
    • §4.4.3 Betreten der Heiligen Höhlen
    • §4.4.4 Schürfen in der Zwergenmine
    • §4.4.5 Missachtung des Reichsverbotes
    • §4.4.6 Magischer Angriff auf einen Zwerg
    • §4.4.7 Nichtherausgabe von Mithrill
    • §4.4.8 Unerlaubtes Betreten der Bergfestung
    • §4.4.9 Tragen von Mithrillrüstungen
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